Vollstationäre Pflege in der Pflegeresidenz zur Kirschblüte in Schleswig
Unser Team bietet die umfassende Versorgung.
Trotz Alter und Krankheit im eigenen Zuhause zu leben, ist der Wunsch der meisten Menschen. Ist eine Erkrankung jedoch so weit fortgeschritten, dass die häusliche oder teilstationäre Pflege nicht mehr ausreicht, um die erforderliche medizinische und pflegerische Versorgung sicherzustellen, ist eine vollstationäre Pflege nötig.
Die Besonderheiten der vollstationären Pflege
Falls Pflegebedürftige zu Hause nicht mehr betreut werden können, ist die vollstationäre Pflege in einem Pflegeheim wie der Pflegeresidenz zur Kirschblüte die richtige Wahl. Unsere geschulten Pflegekräfte versorgen pflegebedürftige Personen rund um die Uhr. Dazu gehört die pflegerische Versorgung, Betreuung und Verpflegung. Im Gegensatz zur vollstationären Pflege erfolgt die teilstationäre Pflege zu festgelegten Zeiten, zum Beispiel nachts, halbtags oder ganztags.
Zu den Kosten und der Dauer für die vollstationäre Pflege
Je nach individuellem Bedarf kann die vollstationäre Pflege vorübergehend oder dauerhaft sein. Sollte die stationäre Pflege aufgrund eines Unfalls oder einer plötzlichen Erkrankung kurzzeitig notwendig sein, übernimmt die Pflegekasse die Kosten für den Heimplatz – vorausgesetzt, es liegt ein Pflegegrad 2 bis 5 vor. Insgesamt zahlt die Krankenkasse bis zu 1.774 € für maximal acht Wochen pro Jahr, die nicht aufeinanderfolgend in Anspruch genommen werden müssen. Bei einem dauerhaften Heimplatz ist in Schleswig-Holstein ein Eigenanteil in Höhe von 2.855 Euro im Monat vorgesehen. Es können Kosten für zusätzliche Leistungen entstehen. Die Pflegekasse beteiligt sich je nach Pflegegrad mit 770 Euro bis 2.005 Euro für die pflegerische Versorgung an den Kosten.
Diese Leistungen umfasst die vollstationäre Pflege
Unsere Pflegeresidenz bietet die umfassende Rund-um-die-Uhr-Betreuung pflegebedürftiger Personen. Neben der medizinischen Behandlungspflege und Körperpflege beinhaltet diese die Verpflegung sowie soziale Betreuung.
Häufig gestellte Fragen zur vollstationären Pflege
Wenn der Umzug in eine vollstationäre Einrichtung ansteht, werden Sie und Ihre Angehörigen viele Punkte beschäftigen, beispielsweise:
Wann besteht ein Anspruch auf vollstationäre Pflege?
Ist die Pflege zu Hause aufgrund eines Unfalls oder einer Erkrankung nicht möglich und liegt ein Pflegegrad 2 bis 5 vor, besteht Anspruch auf stationäre Pflege.
Mit welchen Kosten ist die stationäre Pflege verbunden?
Der Eigenanteil beträgt in Schleswig-Holstein 2.855 Euro pro Monat, vorausgesetzt, es liegt mindestens ein Pflegegrad 2 vor. Hinzu kommen die Kosten für eventuelle zusätzliche Leistungen. Für die pflegerische Versorgung übernimmt die Pflegekasse je nach Pflegegrad zwischen 770 Euro und 2.005 Euro monatlich.
Nehmen Sie Kontakt zu uns auf, wenn Sie eine ausführliche Beratung wünschen.